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Erbfallgestaltung

Erben und vererben

 

Das ist ein Thema an das oft aus einer Vermeidungshaltung heraus nicht gedacht werden will bzw. an welches viel zu spät gedacht wird. Auch hier gilt es der unabänderlichen Tatsache frühzeitig mutig in die Augen zu sehen. So ist es möglich dem einen oder anderen unschönen weltlichen Nebeneffekt rechtzeitig entgegen zu „steuern“. Damit sind wir auch schon bei dem hierbei nicht unwesentlichen Stichwort „Steuern“.

Soweit die steuerlichen Freibeträge übersteigendes Vermögen da ist, besteht – soweit der Ernst- bzw. Todesfall eben noch nicht eingetreten ist, so manche Gestaltungsmöglichkeit. Einfach durch frühzeitiges Handeln können schon erhebliche Beträge an Steuern vermieden werden, indem möglichst weit im Vorfeld in Teilen übertragen oder die Reihenfolge der im Todesfall Begünstigten verändert wird.

Im Rahmen der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge gibt es darüber hinaus auch ertragsteuerliche Möglichkeiten Zahlungen an den Erblasser steuersparend wirksam zu machen.

Du solltest Dir daher, als Gebot der Stunde, rechtzeitig und dies bedeutet so früh wie möglich, steuerliche Beratung vom Fachmann einholen.

Erbfallgestaltung Steuerkanzlei Landkreis Kronach - Stockheim
"Die Unkenntnis der Gesetze befreit nicht von der Pflicht zu Zahlen. Die Kenntnis aber häufig schon."